Stadtzürcher Höchstpreise
Grundpauschale 6 Franken
Pro Kilometer 3.8 Franken
Wartezeit 69.—pro Stunde
Fixpreise gegen Höchstpreise
Die verordneten Preise wurden mit dem Schutz der Kunden vor Übervorteilung begründet. Dass diesem Anliegen auch vorgeschriebene Höchstpreise dienen würden, die man unterbieten könnte, wurde dabei übersehen.
Immerhin wurde auch schon früher im Parlament der Stadt Zürich in diesem Sinne argumentiert worden, ohne dass es gefruchtet hätte. In anderen Schweizer Städten war es auch schon damals freier eingerichtet, so in Bern und St.Gallen.
Vergleiche in den politischen Texten weiter unten "Schizophrene Politik".
Der Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2011, der aus Rechtsmitteln gegen die neue Taxiverordnung der Stadt Zürich hervorging, hat genau das obige Argument benutzt und damit den Fixpreis abgeschafft. Damit ist die Welt ein klein wenig logischer geworden.
Neuer Spartarif
Für meine Stamm- und meine WIR-Kunden biete ich in der Folge der Liberalisierung der Preise, wie oben beschrieben, ab Mitte Woche 25, 2011 einen Spartarif mit einer Ermässigung um 25% auf dem Kilometerpreis und unter Verzicht auf eine Grundtaxe an.
Pauschalen
Einen Pauschalpreis anzubieten erübrigt sich. Ich biete einen Spartarif an, seit dies vom Bundesgericht erlaubt worden ist. Siehe oben "Spartarif".
Tarifrechner