Das grösste Missverhalten des Staates

1. Recht ist, was die Polzei sagt

Es  ist nicht der erste Fall, der die These stützt, dass es der Polizei nicht um das Recht und dessen Durchsetzung geht, sondern dass sie das für strafbar hält, was ihr in der Nase sticht, Gesetz hin oder her!


2. Der Fall Landpolizei

Ich fahre in einer Zürcher Landgemeinde anfangs Jahr eine Stunde nach Sonnenaufgang bei bester Sicht und trockenem Wetter ohne Licht. Weil eine hohe Wolkendecke für „trübe Verhältnisse“ sorgt, wie es im Polizeirapport hiess,  fahren alle Autos mit Licht. Das findet ein Mann –Frau Duo von Landpolizisten für strafbar. Sie verzeigen mich beim Statthalteramt.  Die Frau redet mir ernsthaft ins Gewissen, wenn ein Kind… usw. Die Sicht war tip-top, nur zu ihrer Erinnerung. Dass Tageslicht nicht vorgeschrieben ist, noch nicht vorgeschrieben ist, dass das Strassenverkehrsrecht bei guter Sicht kein Licht verlangt, das kümmert die Polizisten wenig. Es sticht sie in der Nase, dass ein einziges Auto kein Licht führt. Strafbar ist bekanntlich, was die Polizei in der Nase sticht. Das Recht spielt keine Rolle.


3. Der Fall Stadtpolizei


Es passiert nicht nur mir: Dem bekannten Fotografen Klaus Rosza ging es ähnlich, als ihn die Polizei von einer Demo wegwies. Erst vor Bundesgericht bekam er recht und dieses bemerkte, dass auch die Rechtsgrundlage für die Wegweisung fehlte. Das hatte ich den Landpolizisten auch einzuschärfen versucht: Dass auch eine polizeiliche Weisung eine Rechtsgrundlage brauche. Wahrscheinlich indessen verstehen sie unter dem Recht etwas ganz anderes als wir alle. Ihnen genügte dass es sie in der Nase stach und das halten sie für das Recht. Die Verwirrung und der Grössenwahn bei der Polizei ist unübersehbar.

4. Das Gesetz verlangt „Beförderliche Verfahren“
 

Pustekuchen!

Das Statthalteramt Horgen brauchte ein sattes halbes Jahr, um in diesem leichten und lupenreinen Fall zum gleichen Schluss zu kommen: Freispruch! Die Polizisten haben sich daneben benommen! Es ist kein Trost, dass in Japan die Verfahren noch länger dauern.

5. Uferloses Polizeiverhalten


Ein weiteres Ärgernis ist, dass dieses freihändige, überbordende, uferlose Polizeiverhalten, diese habituelle, häufige Überschreiten der Ermessensgrenzen,  diese exotische, undemokratische, unschweizerische Besserwisserei der üblicherweise schlecht gebildeten Polizisten, dass man sich als Taxifahrer dauernd dagegen  wehren muss. Aber was ist mit allen, die einfach zahlen und die Polizei einen guten Mann sein lassen? Was ist mit denen, die sich nicht wehren können? Das ständige Missverhalten der Polizei ist keine Lappalie!


Das chronische Missverhalten des Staates gegen seine Bürger in der Form seiner Polizei ist das schlimmste Loch im angeblichen Rechtsstaat  Schweiz, wenn wir von politischen Fehlern absehen.


Ich liefere noch ein Bild vom Tatort des Polizeifehlverhaltens. Ein Foto des fehlerhaften Polizistenpäärchen gälte wohl als ehrverletzend.

 

Wer bedroht das Erfolgsmodell Schweiz? Oder: Die Negativkraft Parlament

1. Wie es läuft

Ich stehe am Central. Ein junges Paar steigt ein zum Marriott. Eine Hauseckenfahrt, aber egal, sie haben eine gute Stimmung verbreitet. Dann ein Auftrag an der Ackerstrasse im Kreis 5. In einem alten Arbeiterhäuschen hole ich eine hübsche Frau ab. Sie lädt kleine Möbel ein. Dann will sie noch Geld holen, aber ich finde heraus, dass sie eine Postkarte hat,  mit der sie bezahlen kann. Also fahren wir ab. Sie will zum Bahnhof in Thalwil. Es geht um ein Kunstprojekt. Wir fahren dahin und auf dem ganzen Weg, ein schöner Teil davon auf Stadtstrassen, hupt niemand und niemand scheint gestresst oder aufgeregt. Mein Fahrgast liest hinten sitzend die NZZ.  Am Bahnhof Thalwil ist alles ruhig und friedlich. Es gibt sogar freie Parkplätze. Sie zahlt mit der Postkarte und gibt mir Trinkgeld in bar, wir laden aus.  Sie bedankt sich, ich bedanke mich.

Ich gehe zum Kiosk am Bahnhof, löse dort einen Gutschein ein, kaufe eine Zeitung und einen kalten Emmi Espresso. Alles funktioniert. Die Kioskfrau ist hilfreich, freundliche und wünscht einen guten Tag. Danach zu Kaffeeröster Ferrari in Dietikon, um Kaffee zu kaufen. Für die Verhältnisse dort ist der Bär los. Die alten Ferraris sind beide engagiert, die nächste Generation greift ein und geht in die Bedienung. Ich bekomme easy was ich dort wollte.

2. Die Risikobeurteilung der Politik

Nationalrat Ruedi Noser, steht heute in der Zeitung, sieht das Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr, vor allem von der SP und der 1/12-Initiative. Deshalb hat er einen neuen Club gegründet, der zu Verteidigung aufgerufen ist.: Wirtschaftskapitäne sollen sich engagieren und hinstehen für das Erfolgsmodell Schweiz.

Es wird nichts Gravierendes passieren,  Herr Noser, denn die einmalige Mentalgeschichte der Schweiz wird das verhindern, mit viel Urteilsvermögen und Augenmass. Nicht zuletzt viele der Zugewanderten werden das Erfolgsmodell wie Löwen verteidigen.

3. Das wahre Risiko

Herr Noser, das grösste Risiko ist nicht das Volk, sondern sie und ihre Kollegen in den Räten, die vor lauter Interessenpolitik regelmässig übersehen und überhören, was das Volk bewegt. Die Ständerätin Keller von St.Gallen z.B. sammelt Verwaltungsräte der grössten Kaliber.

Das Parlament hat der Abzockerinititative zum Erfolg verholfen, das Parlament hat den Wildbau in den Touristenkantonen negiert* und so der Zweitwohnungsinitiative zum Erfolg verholfen. Das Parlament hat den politischen Islam kleingeredet, um dann die Minarett-Initiative zu verlieren, dasselbe andersfarbig aber im Muster identisch die Verwahrungs-Initiative vor ein paar Jahren.  

Das beherrschende Thema der letzten Jahre inklusive Aufstieg der SVP hat auch das Parlament zu verantworten, indem es das Einwanderungsthema viele Jahre verschlafen hat.

4. Urteilsverlust

Noch schlimmer ist aber, dass das Parlament auch die Fähigkeit verloren hat, die Risiken richtig einzuschätzen. Deshalb wagen sie es kaum mehr, eine Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag der Abstimmung zu überlassen. Mit diesen Gegenvorschlägen wird  oft viel Schaden angerichtet, der sich hätte vermeiden lassen.  

Vor der 1/12 Initiative braucht niemand Angst zu haben. Das ist dem Schweizer zu extremistisch, zu radikal.

Wenn er etwas Vernünftiges tun wollte, der Herr Noser, dann griffe er erstens zu einem Monitoring, das die Themen im Volk evaluiert, sobald sie aufs Tapet kommen, lange vor den Meinungsumfragen vor den Abstimmungssonntagen.

Zweitens müsste ein Weg gefunden werden,  Volksvertreter zu wählen statt Interessenpolitiker wie Frau Keller.

5. Was tun?

Ich hätte einen Vorschlag, der vom österreichischen Herr Stonach stammt: Ein Viertel oder ein Drittel der Parlamentssitze wird per Losentscheid verteilt und, meine ich, die so gewählten bleiben nur eine Amtsperiode, höchstens zwei. Die Amtszeitbeschränkung könnte man auch für die herkömmlich Gewählten einführen, um die Verbindung mit dem Volk zu stärken und die Interessenpolitik zu mindern, ähnlich wie Herr Minder im Aktienrecht so im Parlament.

Das Malaise, das das Parlament verbreitet, ist auch an der Quelle des Aufstiegs neuer Parteien, vor allem der GLP.

Man sieht an allen diesen Beispielen die Negativkraft  des Parlamentes, dessen Macht und Einfluss.  Es sollte zur Positivkraft werden.

6. Don’t worry

Das Volk, die Schweizer und die Zugewanderten kümmern sich schon. Und das zeigt sich auch darin, wie sie mit Ihresgleichen im täglichen Leben umgehen. Und da läuft es, wie eingangs beschrieben, freundlich, wohlwollend und einvernehmlich. Und dahinter stehen ein Leistungswille und ein Qualitätsanspruch wie kaum sonst irgendwo. Das sind die wahren Quellen des Erfolgsmodells Schweiz. Sie sind nicht in Gefahr! 

Die Grösste Gefahr ist das Parlament, nicht das Volk. Das das war immer so und hat sich exemplarisch im 2. Weltkrieg gezeigt.

 

*  Das Parlament hat den Wildbau in den Touristenkantonen schon gesehen, aber die getroffenen Massnahmen waren viel zu schwach und sie wurden kaum wahrgenommen. Schärferes hat die Baulobby verhindert, die jetzt nicht mehr zum Jammern herausfindet, jedenfalls dort, in den Bergen.

Über das Wesen der Schweiz in fünf kurzen Punkten.

Der Sonderfall Schweiz

1. Von unten nach oben gebaut

Anders als alle Staaten, die aus Monarchien hervorgegangen sind, ist die Schweiz aus den Kantonen entstanden, von unten zum Bundes- und Zentralstaat nach oben.

Vorher waren die Kantone in der Tagsatzung organisiert, die sich nur selten traf. Die Präsidentschaft rotierte. 1848 entstand die Zentralregierung.

Die Schweiz ist das einzige Land, in dem die europäische 48-Revolution erfolgreich verlief.

2. Von mausarm zu superreich

Die Schweiz war bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts das ärmste Land Europas. Viele mussten auswandern, weil sie kein Auskommen in der Schweiz fanden. Auch das Söldnertum der Schweizer entstand aus dieser Armut.

Als es 1848 nach einem kurzen Bürgerkrieg gelang, eine Zentralregierung zu installieren, eine einzige Währung einzuführen und die Weg- und Strassenzölle zu eliminieren, explodierte die Schweizer Wirtschaft förmlich in wenigen Jahren.

Die jahrhundertelange Armut ist dennoch Teil der Schweizer Mentalität

3. Von herrschaftlich zu demokratisch

In vielen Kantonen gab eine herrschaftliche Struktur. Mit der 48-Revolution wurde in allen Kantonen Parlamente eingerichtet, teils unter Zwang (Fribourg) und er gab ein erstes Volksrecht, die Initiative auf Veränderung der Verfassung.

Rund 25 Jahre später kamen weitere Volksrechte dazu, vor allem das Referendum. Das System nennt sich direkte Demokratie, in Abgrenzung zu den parlamentarischen Demokratien.

Zur Zeit des 1. Weltkrieges war die Schweiz die einzige Demokratie in Europa.

4. Vom losen Zusammenhang zu echtem Föderalismus

Als die Kantone sich zur Zentralregierung durchrangen, blieben sie dennoch wichtig. Daraus entstand der echte Föderalismus, der den untergeordneten staatlichen Ebenen Kompetenzen lässt und eine eigene Finanzierung erlaubt.

Gemeinden, Kantone und der Zentralstaat haben heute ihre eigene Steuerhoheit.

Die Konkurrenz unter Kantonen und Gemeinden sorgt dafür, dass die Steuern tief sind und bleiben.

5. Mitdenken statt gehorchen

Die direkte Demokratie, die es seit fast 170 Jahren gibt, hat die Schweizer befähigt, über ihre Nase hinaus ans Allgemeine zu denken und zu überlegen, was für das System das Beste ist.

Das macht die Schweizer einerseits bescheiden, anderseits trauen sie sich im Umgang untereinander. Es hat auch eine egalitäre Wirkung, denn jeder weiss, dass auch der andere politisch mitdenkt, abstimmt und wählt. Es befähigt fast alle, politisch zu diskutieren, ohne in Streit zu geraten; allen ist die politologische, überindividuelle Sicht geläufig. Alles in allem sind Schweizerinnen und Schweizer enorm politisiert, weit stärker als der Normalbürger in parlamentarischen Demokratien, die nur wählen, aber nicht über Sachfragen abstimmen.

Es sind denn auch die Initiativen und Referenden, die die Schweiz über die Geschichte auf liberalem Kurs gehalten haben. (vgl. die Abstimmungslisten gleich hier darunter). Daraus sind viele Standortvorteile erwachsen, die die Schweiz politisch und wirtschaftlich erfolgreich gemacht haben, z.B. das höchst liberale Arbeits- und Wirtschaftsrecht.

 

 

 

 

Nationale Volksabstimmungen mit liberalem*** Gehalt und Ergebnis

 

Datum

Beschreibung

Ja %

Ergänzendes

14.01.1866

Gleichstellung der Bürger

53.2

Niederlassungsfreiheit, politische Partizipation

23.04.1876

Bundesgesetz über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten

38.3

+ Als unnötig eingestuft

04.03.1894

Bundesbeschluss Gesetzgebung über das Gewerbewesen

43.2

+ Als unnötig eingestuft

03.06.1894

Volksinitiative Recht auf Arbeit

19.8

 

29.09.1895

Bundesbeschluss Zündhölzchenmonopol

45.5

+ Die Politiker wollen, das Volk sagt nein.

04.10.1896

Bundesgesetz Gewährleistung im Viehwesen

43.3

+ Die Politiker wollen, das Volk sagt nein.

28.02.1897

Bundesgesetz über die Errichtung der Schweizerischen Bundesbank

43.3

+ Die Politiker wollen, das Volk sagt nein.

20.05.1900

Bundesgesetz Kranken- und Unfallversicherung

30.2

+ Kam später doch noch.

02.06.1918

Volksinitiative für eine direkte Bundessteuer

45.9

Später schleichend doch noch eingeführt.

21.03.1920

Bundesgesetz über die Ordnung im Arbeitsverhältnis

http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10027175

49.8

Gesamtarbeitsverträge, Staatliche Lohnfestsetzung in allen Arbeitsverträgen. Frühzeitliches Heranttasten. Regierung dauernd mit Staatsausweitung beschäftigt (+) und Publikum sagt Nein dazu.

18.02.1923

Volksinitiative Schutzhaft

11.00

* Frühes Lebenzeichen der Rechten

05.12.1926

Bundesbeschluss über die Getreideversorgung des Landes

49.6

+ Erstmals sehr knapp!

12.05.1929

Volksbegehren für Verbotsrechte für Gemeinden und Kantone für gebrannte Getränke

32.3

Frühes Zeichen der Volksgesundheitler und das unausrottbare Alkoholismusproblem 

06.12.1931 Bundesgesetzüber die Besteuerung des Tabaks 49.9

Zahlen nein

11.03.1934

Bundesgesetz über den Schutz der öffentlichen Ordnung

46.8

+ * Freiheit ja

05.05.1935 Bundesgesetz über die Regelung der Beförderung von Gütern und Tieren mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen (Verkehrsteilungsgesetz) 32.3

"Fernreisen"  - in der Schweiz? - zwingend auf Bahn, Lastwagen nur noch lokal. Konzessionspflicht für Lastwagentransportunternehmen. Staat will die verstaatlichten Bahnen bevorteilen und vor der Konkurrenz der Strasse schützen. Gefährlicher Polit-Mechanismus.

10 Jahre später - am 10.02.46 - fand ein revidierter Vorschlag auch keine Gnade: 33.7% Ja

Damit waren die Zwangssysteme im Verkehr erledigt, der Lastwagen trat seinen Siegeszug an und die Güterbahn blieb ein Sorgenkind bis heute.

12.11.1937

Volksinitiative für ein Verbot der Freimaurerei

31.3

* Freiheit ja

01.12.1940

Bundesgesetz über die Einführung eines obligatorischen, militärischen Vorunterrichtes

44.6

+ * Mehr Zwang und Ordnung, das rechte Credo; Freiheit ja

01.05.1942

Volksinitiative Reorganisation des Nationalrates

34.1

12-Jahre Maximum für Nationalräte, Kumulationsverbot

18.05.1947 Bundesbeschluss über das Volksbegehren betreffend "Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit" 31.2 Grossangriff von SP und Gewerkschaftbund auf das freiheitliche System. Wollen in der Schweiz ein sozialistisches Wirtschaftsystem einführen inkl. Recht auf Arbeit. Freiheit ja.
14.03.1948 Bundesbeschluss über die Ordnung der schweizerischen Zuckerodnung 36.2

Gehört zur Landwirtschaft und steht hier, um zu zeigen, dass der Souverän auch in diesem Bereich nicht jeden Schabernak abgesegnet hat.

Hohe Zölle sollen die hochpreisigen, innländischen Zuckerproduzenten schützen und ein Monopolbetrieb verarbeitet die Zuckerrüben.

Auf dem Weltmarkt war genug Zucker vorhanden und er kam zu einem guten Preis in die Schweiz.

11.09.1949

Volksinitiative für Rückkehr zur direkten Demokratie

50.7

Das Kriegsnotrecht wird der Exekutive entwunden!

15.04.1951 Volksinitiative "zur Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung" (Freigeldinitiative) 12.4 Der Bundesrat bestritt die versprochenen Wirkungen, kritisierte die Verstaatlichung allen Bodens und die Schwierigkeiten mit dem Ausland, den eine Annahme brächte. Botschaft lesenswert!
02.03.1952 Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen. 46.1 Gehört zum Alkoholismus-Komplex und stellt eine weitere unwirksame Massnahme dar. Freiheit ja

20.06.1954

Bundesbeschluss Fähigkeitsausweise für Schuhmacher, Coiffeure, Sattler und Wagner

33.1

+ Politik wollte Deutschland nacheifern. Dort gibt es das  noch immer (Meistersystem). Freiheit ja

.

16.10.1966

Volksbegehren zur Bekämpfung des Alkoholismus

23.4

Freiheit ja

02.06.1967

Volksbegehren gegen die Bodenspekulation

32.7

Freiheit ja

27.09.1970

Volksinitiative für das Recht auf Wohnung und den Ausbau des Familienschutzes.

48.9

Dennoch muss hier niemand auf der Strasse leben. Freiheit ja

07.02.1971

Bundesbeschluss vom 09.10.1970 über die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten

65.7

 

05.03.1972

Denner-Initiative Wohnbaufonds

48.1

 Zahlen nein, Freiheit ja

03.12.1972

Volksbegehren Volkspension

21.4

** Zahlen nein, Freiheit ja

20.05.1973

Bundesbeschluss vom 06.10.1972 über die Aufhebung des Jesuiten- und Klosterverbotes der Bundesverfassung (Art. 51 und 52)

65.7

 

21.03.1976

Volksbegehren über die Mitbestimmung

33.7

Hier damit vom Tisch, in D vorhanden.

26.09.1976

Volksbegehren Haftpflichtversicherung für Fahrräder und Motorfahrzeuge

43.3

Kam später doch noch.

27.12.1976

Volksinitiative 40-Stunden Woche

22.0

 Arbeiten ja, zahlen nein

25.09.1977

Volksinitiative für einen wirksamen Mieterschutz

44.9

Dennoch wird kam um Mietverhältnisse gestritten. Freiheit ja

06.02.1978

Volksinitiative zur Herabsetzung des AHV-Alters

20.6

 Arbeiten ja

18.02.1979

Volksinitiative gegen die Suchtmittelreklame

41.0

Volksgesundheitler zum Zweiten (vgl. 12.05.29) Freiheit ja

14.06.1981

Bundesbeschluss vom 10.10.1980 über die Volksinitiative "Gleiche Recht für Mann und Frau" (Gegenentwurf)

60.3

 

20.05.1984

Volksinitiative gegen den Ausverkauf der Heimat

48.9

Die Gegner der Zweitwohnungsinitiative hätten gewarnt sein können!

10.03.1985

Volksinitiative für eine Verlängerung der bezahlten Ferien

34.3

 Arbeiten ja

01.12.1985

Volksinitiative für Abschaffung der Vivisektion

29.5

Wissenschaftskritiker melden sich.

12.06.1988

Volksinitiative zur Herabsetzung des AHV-Rentenalters

35.1

62 für Männer, 60 für Frauen. Arbeiten ja

04.12.1988

Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation

30.2

Bodenspekulation zum Zweiten (vgl. 2.6.679) Damit erledigt.

04.12.1988

Volksinitiative zur Herabsetzung der Arbeitszeit

34.3

Arbeitszeitreduktion und Ferienausbau hatten nie eine Chance. Arbeiten ja, zahlen nein.

16.02.1992

Volksinitiative zur Einschränkung der Tierversuche

43.4

Frage scheint virulent (vgl. 01.12.85)

07.03.1993

Bundesbeschluss über die Aufhebung des Spielbankenverbots

72.5

Es hat gedauert, bis wieder einmal ein Ja zustande kam! Erster Liberaler Vorschlag der Regierung überhaupt. Bis hierher war nur das Volk liberal.

07.03.1993

Volksinitiative zur Einschränkung der Tierversuche

27.0

Zum Dritten! Stimmbürger vergrault, 16.4%  weniger Ja als 1992. Freiheit ja

28.11.1993

Volksinitiative zur Verminderung der Alkoholprobleme

25.3

Zum Dritten. Stimmbürger ennerviert. (vgl. 18.2.79, 12.5.29) Glaube an Wirkung verloren.

28.11.1993

Volksinitiative zur Verminderung der Tabakprobleme

25.5

 

04.12.1994

Volksinitiative für eine gesunde Krankenversicherung

23.4

Obligatorische Unfallversicherung, Freiheit ja, zahlen nein

12.03.1995

Bundesbeschluss über eine Ausgabenbremse

83.4

Schulden-Freiheitsverhältnis schwer einsehbar, dennoch gegeben.

25.06.1995

Volksinitiative zum Ausbau der AHV und der IV

27.6

** AHV-Rentenerhöhung durch Sparen in der 2. Säule.(Arbeitgeber und –nehmer-System). Staatsausweitung.

10.03.1996

Bundesbeschluss über die Aufhebung der Pflicht zum Ankauf von Brennapparaten und zur Übernahme von Branntwein

88.8

Aufhebung einer Pflicht des Bundes.

01.12.1996

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel.

33.0

Fast gleicher Inhalt wie 29.11.99. Weniger Schutznormen.

08.06.1997

Volksinitiative für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr

22.5

 

08.06.1997

Bundesbeschluss über die Aufhebung des Pulverregals

82.2

 

28.09.1997

Volksinitiative Jugend ohne Drogen

29.3

Abstinenzvorrang, Drogenabgabeverbot.

07.06.1998

Volksinitiative zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation

33.3

Wissenschaftsfreiheit ist den Bürgern wichtig. Freiheit ja

27.09.1998

Volksinitiative für preisgünstige Nahrungsmittel

23.0

Ökologische Bauernhöfe, 50 000.—Direktzahlungen. Die Bauern finden keine Mehrheiten mehr. Zahlen nein

27.09.1998

Volksinitiative für eine 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters

41.5

 Arbeiten ja, zahlen nein

29.11.1998

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

63.4

Flexiblere Arbeitszeiten, Nachtarbeit auch für Frauen. (Verboten seit Fabrikgesetz 1877; vgl. Anmerkungen Illiberale Liste) Schutznormen für Nachtarbeiter ausgebaut.

07.02.1999

Volksinitiative für Wohneigentum für alle

41.3

Erhöhung des Eigentumsanteils mittels steuerlicher Bevorzugung.

13.06.1999

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung

39.0

 Zahlen nein

13.06.1999

Bundesbeschluss über die Verschreibung von Heroin

54.4

Ein Lichtblick in der verkorkten Drogenpolitik. Es resultierte ein Rüffel der UNO.

12.03.2000

Volksinitiative für eine bessere Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden

18.0

Quotenregelung für Bundesbehörden. Selten ist in neuerer Zeit etwas dermassen abgeschmiert. Freiheit ja

12.03.2000

Volksinitiative für eine menschenwürdige Fortpflanzung

28.2

Verbot der Befruchtung ausserhalb des Körpers.  Nein absehbar (vgl. 7.6.98/ 7.3.93/1.12.85) Freiheit ja

12.03.2000

Volksinitiative Halbierung des motorisierten Verkehrs

21.7

 Freiheit ja

24.09.2000

Volksinitiative für einen Solarrappen

33.0

Förderabgabe. Freiheit ja, zahlen nein.

24.09.2000

Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe

44.5

Freiheiten ja, zahlen nein.

26.11.2000

Volksinitiative gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen

39.5

Häufiges Muster: Bürgerliche Entscheiden, Linke wehren sich, mit Initiative. Arbeiten ja, zahlen nein

26.11.2000

Volksinitiative für ein flexibles Rentenalter 62 für Mann und Frau

36.0

Versuch der Nivellierung nach unten. Arbeiten ja, zahlen nein

04.03.2001

Volksinitiative für Tempo 30 innerorts

23.3

Trotz dieses Verdikts werden die 30iger-Zonen permanent ausgedehnt! Hinweis auf einen Mangel auch der direkten Demokratie: Exekutivhandeln!

02.12.2001

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse

84.7

 

02.12.2001

Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer

32.9

Was wäre heute, nach der Bankenkrise? Schicksal von Initiativen: falsche Zeit. Zahlen nein

03.03.2002

Volksinitiative für eine kürzere Arbeitszeit

25.6

Arbeiten ja, zahlen nein.

02.06.2002.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch)

72.2

Fristenregelung; Freiheit ja

02.06.2002.

Volksinitiative " für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Lebens und für Hilfe an seine Mutter in Not."

18.2

Ein schönes Wochenende!

18.05.2003

Volksinitiative für Ja zu fairen Mieten

32.3

**Kündigungsschutz, Restriktionen Mietzinsveränderung. Freiheit ja

18.05.2003

Volksinitiative für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit

37.4

 Freiheit ja

18.05.2003

Volksinitiative Gesundheit muss bezahlbar bleiben

27.1

Finanzierung durch MwSt. Prämien nach Leistungsfähigkeit; Zahlen nein

18.05.2003

Volksinitiative für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot

 31.6

**Fonds durch Arbeitgeberbeiträge, Recht auf Ausbildung, Pflichten für Arbeitgeber, Bund und Kantone. Freiheit ja, Zahlen nein.

08.02.2004

Änderung des Obligationenrechtes (Miete)

35.9

Zinsanbindung an Teuerung statt Hypozins. Missbrauchsbestimmungen. Staffelung von Mietzinserhöhungen.

16.05.2004

Bundesbeschluss AHV-Finanzierung durch MwSt.-Erhöhung

32.9

Für die IV ging dasselbe später durch (Abstimmung vom 27.09.2009). Zahlen nein

26.09.2004

Volksinitiative Postdienste für alle

49.8

Subventionen für die Postdienste. Knapp. Unmut über den Postabbau offenbar gross. Zahlen nein.

05.06.2005

Bundesgesetz vom 18.06.2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG)

58.0

Freiheiten ja

25.09.2005

Bundesbeschluss über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EG-Mitgliederstaaten.

56.0

Freiheiten ja

27.11.2005

Bundesgesetz über die Änderung des Arbeitsgesetzes

50.6

Sonntagsöffnung der Läden in Bahnhöfen und Flughäfen, inkl. Personalbeschäftigung. Freiheiten ja

11.03.2007

Volksinitiative Einheitskrankenkasse

28.8

**Koloss gegen Konkurrenz. Mehr Staat.

24.02.2008

Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II)

50.5

Steuerliche Entlastung für KMU, Risikokapital und bei Liquidationen, Erleichterungen für Übertragungen und Restrukurierung, Aministrative Entlastungen bei der  Steuerverwaltung, Abschaffung der Pflicht für Arbeitsbeschaffungsreserven

30.11.2008

Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter

41.4

Wer unter 119 340 CHF verdient, soll ab 62 die volle Rente erhalten. Zahlen nein

28.11.2010

Volksinitiative gegen den Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden

41.5

Mindeststeuersätze für die ganze Schweiz. Freiheiten ja (Konkurrenz ja)

**Mehr Staat und weniger Wettbewerb, das linke Credo.

08.02.2009

Ausdehung der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rümanien

59.6

Freiheiten ja

11.03.2012

Bundesgesetz vom 18.03.2011. über die Buchpreisbindung (BuPG)

43.1

Zahlen nein

11.03.2012

Volksinitiative vom 26.06.2009 "6-Wochen Ferien für alle"

45.1

Arbeiten ja

17.06. 2012

Änderung der Krankenversicherungsgesetzes/Managed Care

24.0

Klatsche für Regierung und Parlament. Neue Zwänge nein!

22.09.2012

Volksinitative "Sicheres Wohnen im Alter"

47.4

Privilegien für Gruppen nein

22.09. 2012

Bundesgesetz über die Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops.

55.8

Referendum der Gewerkschaften scheitert. Die Tankstellenshops dürfen 24 Stunden offen bleiben.

24.11.2013

Volksinitiative für gerechte Löhne/ 1:12

34.7

Zwänge, zumal für die Privatwirtschaft, nein.

 *** Als "liberal" werden hier wirtschaftliche, sonst regulative und gesellschafliche Freiheiten verstanden.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/vab_2_2_4_1.html

Fazit

1. Liberales Volk

Die Schweiz stimmt liberal ab. Das konnte in der Frühzeit die Regierung nicht ändern, das konnten um die letzte Kriegszeit die Rechten nicht ändern und in der neueren Zeit auch die Linken nicht.

Wer die Freiheit einschränken oder die Zustimmung zu finanziellen Belastungen erhalten will, der muss gute Gründe haben. Die Mehrwertsteuererhöhung für die Sanierung der Invalidenversicherung (IV) beispielsweise wurde befristet und angenommen (27.09.2009, nicht auf der Liste), während die unbefristete Erhöhung der MwSt. für die AHV ein paar Jahre zuvor abgehlehnt wurde (16.05.2004).

Das hindert nicht, dass das Volk gewisse Regulierungen auch will. Das sehen wir in der folgenden Liste, der Liste mit Volksabstimmungen mit illiberalen Gehalt und Ergebnis.

2. Reformierbare Schweiz

Mann könnte den Eindruck haben, die Schweiz sei nicht reformierbar, weil einige Fragen nicht gelöst werden können (Gesundheitswesen, kleine Drogenliberalisierung.) Hier aber sieht man, dass es auch Gegenbeispiele gibt: Das Rentenalter der Frauen konnte erhöht werden, die Nachtarbeit für Frauen konnte durchgebracht werden, Sonntagsöffnung gelang mindestens für Bahnhöfe und Flughäfen, ein Unternehmensteuerreform ging durch und einige alte Zöpfe wurden in den letzten Jahren abgeschnitten (Absinth-Verbot, Pulverregal, Jesuitenverbot, Spielbankenverbot).

3. Ferien, Arbeitszeit

Überrascht hat, dass die Linke nie über die plebiszitären Instumente versucht hat, das Kündigungsregime im Arbeitsrecht zu verschärfen. Es ging immer um Arbeitszeiten, Ferien und die AHV, nachdem der grosse Angriff auf das System am 18.05.1947 gescheitert war.

 

 

 

  
  
  

Nationale Volksabstimmungen mit illiberalem* Gehalt und Ergebnis

 

Datum

 

Beschreibung

 

Ja %

 

Inhalt/Kommentare

 

05.07.1908

 

Volksinitiative für ein Absinthverbot

 

63.5

 

Ausdruck der Obsession mit dem Alkohol. (vgl. unten 06.04.1930). Alles staatliche Bemühen blieb folgenlos. Der Alkoholismus blieb gross und ist es weiterhin (vgl. Abstimmung vom 28.11.1993) Der Glaube an die Wirksamkeit der Politik ist oft ungerechtfertigt und wird oft übertrieben.

Absinthverbot zwischenzeitlich aufgehoben.

02.12.1928

Volksinitiative „Kursaalspiele“

51.9

Spielbankenverbot mit Ausnahme in touristischen Kursälen. Dafür Genehmigungspflicht.**

Vorangegangen war eine Verbotsinitiative, die ebenfalls angenommen wurde (21.03.1920 55.3% Ja)

Das Spielbankenverbot wurde in der Abstimmung vom 07.03.1993 aufgehoben (vgl. liberale Liste)

06.04.1930

Bundesbeschluss betreffend die Revision des Art. 31 und 32b der Bundesverfassung (Alkoholwesen)

 

Weitreichende Kompetenzen für die Regierung rund um den Alkohol. Alkoholismus ein Riesenthema seit dem 19. Jahrhundert (vgl.

Immerhin: Das nicht-gewerbliche Brennen blieb frei und steuerlich verschont.

Auch Verbote oft mit Augenmass. Das freie private Alkoholbrennen z.B. verhindert den Polizeistaat. Hier für einmal Volk restriktiver als Regierung.

26.01.1958 Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht 25.9 Der Landesring wollte ein Kartell - und Monopolverbot, beides mit Ausnahmen. Dem Bundesrat ging das zuweit, angesichts der vielen Kartelle im Lande. Die Botschaft zeigt es auf.

13.06.1959

Bundesbeschluss vom 13.06.1958 über die Einführung des Frauenstimm- und –wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten

33.1

Am 07.02.1971, also 12 Jahre später, gab es ein Ja mit 65.7 % (vgl. Liberale Liste)

29.05.1960

Bundesbeschluss vom 24.03.1960 über die Weiterführung befristeter Preiskontrollmassnahmen

77.5

Diese „befristeten“ Massnahmen wurden mehrfach weitergeführt, jedes Mal mit Volksabstimmung (z.B. 13.03.1955, 23.11.1952). Dasselbe gab es auch für Mieten (z.B. 13.03.1955) Schwer verständlich und radikal folgenlos (Hochpreisinsel Schweiz).

26.02.1994

Volksinitiative „zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr.“

51.9

Das Ergebnis war eine grosse Überraschung. Im Kern Verkehrskritik. Belastungen des Strassenverkehrs wurden schon früher akzeptiert (z.B. 26.02.1984 Schwerverkehrsabgabe + Vignette)

04.121994

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

51.8

Illiberal daran ist das Krankenkassenobligatorium.

29.11.1998

Volksinitiative „für eine vernünftige  Drogenpolitik (Droleg)

26.0

Anbau, Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln soll straflos werden. Die im internationalen Kontext ziemlich liberale Schweiz mit den Elementen Repression, Entzugsangebot und Heroinabgabe passt dem Schweizer. Weiter will er nicht gehen und restriktiver will er nicht werden(vgl. Jugend ohne Drogen, 28.09.1997)

22.09.2002

Eidgenössisches Elektrizitätsgesetz EMG

47.4

Eine kleine  Liberalisierung scheiterte trotz flankierender Massnahmen. Das Chaos im Elektrizitätsmarkt in den USA war noch zu frisch in den Köpfen. Ungünstiger Zeitpunkt der Abstimmung.

27.11.2005

Bundesbeschluss über die Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft.“

55.7

Die Verteufelung der Gentechnik ist in Europa grandios gelungen. Selbst die Stimmbürger haben sich beeindrucken lassen.

30.11.2008

Volksinitiative vom 13.02.2006 „ für einen vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“

26.7

Straflosigkeit des Cannabiskonsums, Kontrolle des Angebotes durch den Bund, Verstärkung des Jugendschutzes, Werbeverbot für Cannabis.

Die kleinste Liberalisierung hat keine Chance, solange die USA den Krieg gegen die Drogen nicht verloren gibt. (vgl. auch Droleg 29.11.1998)

30.11.2008

Änderung vom 20.03.2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG)

68.1

Strafbarkeit auch des Besitzes und Konsums bleibt.

29.11.2009

Volksinitiative vom 08.07.2008 *gegen den Bau von Minaretten

57.5

Im Kern ein Plebiszit über den politischen Islamismus, über den fanatischen und gewaltbereiten Teil des Islam. Der ist dem konsensbestimmten Schweizer zuwider.

11.03.2012

Volksinitiative vom 18.12.2007 „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen.“

50.6

Sehr knappes Resultat. Im Kern ein Alpenschutz-Anliegen. Seit dem 26.02.1994 (Alpenschutzinitiative) konnte man wissen, dass das ein grosses Anliegen der Schweizer ist.

03.03. 2013

Volksinitiative gegen die Abzockerei

67.9

Die direkte Demokratie verlangt von allen politisches Mitdenken. In der Privatwirtschaft ging das vergessen. Voila, die Quittung!  Kurz danach scheitert die 1:12- Lohninitative (siehe Liste oben). Es darf eben nicht zu weit gehen. Die passende Quittung war schon erfolgt. 170 Jahre direkte Demokratie haben ein differenziertes politischen Denken hervorgebracht. 

 

*Abstimmungen um grundsätzlich illiberale Bereiche wie die Landwirtschaft oder die Armee bleiben unberücksichtigt.

** In der Frühzeit wurden neue Einnahmen des Bundes häufig zweckgebunden. Hier, bei den Spielbanken, gingen die Einnahmen an Elementargeschädigte. Beim Alkohol wurden die Steuereinnahmen an die Altersvorsorge gebunden. (AHV erst 1947)

Zwei Nachbemerkungen

1.  Das Fabrikgesetz von 1877

Am 21.10.1877 kam das Fabrikgesetz, das „Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken“ zur Abstimmung und es wurde mit 51.5% der Stimmen angenommen. Es gehörte zu den Gesetzgebungsarbeiten des Bundesstaates, der sich noch im Aufbau befand. Aus heutiger Sicht ist das Nachtarbeitsverbot für Frauen illiberal, aber dass die Kinderarbeit in den Fabriken abgestellt wurde, das finden wir in Ordnung. Ebenso kam die Haftung des Arbeitgebers bei Schaden an Leib und Leben der Arbeiter, was uns heute selbstverständlich ist: Jeder haftet für Schaden, den er verursacht. Jedenfalls erscheint diese Abstimmung aus diesen Gründen nicht in dieser Liste.

2. Wann liberal, wann nicht

Liberal bleibt es oft bei Social Engineering-Themen, bei eminent und eng politischen Themen, unliberal wird es oft im Umfeld von Geschichtlich/Zeitgeistigem(Landwirtschaft), Obsessionen (Alkohol), Desinformationen (Gen), Moralbehaftetem (Drogen).

Es gibt indessen auch einen Unmut, eine Unzufriedenheit, die sich oft unbemerkt aufbaut und sich in restriktiven Entscheiden niederschlägt. Ein exemplarisches Beispiel dafür war die sog. Verwahrungsinitiative vom 08.02.2004, die eine lebenslange Verwahrung für Sexual- und andere Gewalttäter statuierte. Der Umgang mit diesen Tätern durch die Politik hatte der Mehrheit längst nicht mehr gepasst, aber dem autistischen Politbetrieb zu Bern war das nicht aufgefallen.

Zum Glück betreffen die illiberalen Entscheide tendenziell kleinere Themen wie das Absinthverbot oder das Spielbankenverbot. Keine Beinbrüche! Aber es kann ausnahmsweise ins Auge gehen, wie bei der Zweitwohnungsinitiative, das in einem gewissen Sinne der grösste Sündenfall ist, denn die Alpeninitiative kann nicht im gleichen Masse radikal umgesetzt werden. Dennoch bleibt auch die Zweitwohnungsinitiative bezüglich des politischen Gewichtes weit hinter der Verhinderung der sozialistischen Gesellschaft- und Wirtschaftsform (18.05.1947), der Verhinderung der Mitbestimmung (21.03.1976) oder der Verhinderung eines Staatsmonopols (Zündhölzchen; 19.09.1895) zurück.

 

 

Der Unrechtsstaat Schweiz

Auf einer Zeitungsseite (NZZ Nr. 94/12 vom 23.04.12.) finden sich zwei Fälle von ungesetzlichem Handeln des Staates Schweiz. Damit ist die Schweiz noch kein Unrechtsstaat, in dem beispielsweise eine ganze Klasse über dem Gesetz steht. Aber es sind gerade zwei Fälle, die als Versuch gesehen werden können, sich um Gesetze nicht kümmern zu müssen.

1. Migrationsamt ignoriert das Gesetz

Im einen Fall hat das Bundesamt für Migration Aufträge an Dritte zwanzig Jahre nicht ausgeschrieben, obwohl sie das nach dem Bundesgesetz über das Beschaffungswesen alles fünf Jahre hätten ausschreiben müssen. Schlimm auch, dass es so lange dauerte, bis es ruchbar wurde!

2. Personensicherheitsprüfungen auf Abwegen

Das lief besser im zweiten Fall, aber es ist ein Justizverfahren, das naturgemäss nicht 20 Jahre dauert. Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im Bereich Informatik- und Objektsicherheit stufte einen Hauptmann der Armee als Sicherheitsrisiko ein, weil er ein paar Verkehrsdelikte begangen hatte. Zudem hat die Fachstelle beim Verfahren zwei Fehler begangen, einer davon betraf das rechtliche Gehör. Richtig Obrigkeitsstaatliches, rechtsvergessenes Verhalten! Das Personal dieser Fachstelle ist ein Sicherheitsrisiko für den Rechtsstaat. Sie gehört disqualifiziert.

3. Was ist schlimm daran?

In beiden Fällen hat eine Korrektur gewirkt, wenn es im ersten Fall auch gedauert hat. Das System hat also funktioniert, könnte man sagen. Das Bedenkliche indessen bleibt: Staatliche Akteure brechen das Gesetz oder die Verfassung.

Es sind nur zwei Beispiele, aber es kommt regelmässig vor. Im Zusammenhang mit den anderen Texten hier kann festgehalten werden, dass sich nur die Polizei, sondern der ganze Staat ein gefährliches, gefährdendes und gefährdetes Projekt ist. Wir haben allen Grund, ihm mit Misstrauen zu begegnen!

 

Polizeiwillkür von hinten und von vorne

1. Polizeiwillkür von hinten*

Der Artikel 14c der frisch revidierten ARV1 (Arbeits und Ruhezeit Verordnung) schreibt vor, dass die 28 Tachoscheiben der vergangenen 28 Tage im Auto mitgeführt werden müssen. Das verusacht einen enormen Aufwand, weil man täglich nachzählen muss. Es ist heikel, weil man einzelne Scheiben herumträgt, die Ordnung, die im Büro  mit diesen Scheiben besteht, gerät durcheinander. Zürich ist schweizweit allein mit der Umsetzung dieser blöden Regel. Alle anderen ignorieren sie, weil sie in ihrer Blödheit leichtestens zu durchschauen ist.
 
Die Regel trägt zur Verkehrssicherheit gar nichts bei, sie erleichtert der Polizei nur die Kontrolle, scheinbar, denn sie könnte die Chauffeure auch aufbieten zur Kontrolle und dann müssten sie sich nicht einmal zum Büro hinaus bewegen. Ausserdem würden alle alle paar Jahre erfasst, was jetzt nicht gewährleistet ist.
 
In der alten Fassung von Art 14c ARV1, die rund vier Jahre bis Ende 2010 galt, wurde verlangt, dass die Scheiben der laufenden Woche und die Scheibe des letzten Tages der Vorwoche mitgeführt werden mussten. In Zürich wurde in dieser Zeit nur die Scheibe des Vortages verlangt, mithin wurde die damals geltende Regel ignoriert.
 
Das bedeutet, dass die Polizei willkürlich macht, was sie will. Einmal setzt sie die eidgenössischen Regeln gar nicht um, wie die letzten vier Jahre, handkehrum wird wasserdicht umgesetzt, was in der Verordnung steht, egal, ob das sinnvoll ist oder nicht. Die Frage nach dem Sinn überfordert die Polizei.
 
Gerade jetzt, wo sich bezüglich der 28-Scheibenregeln auch bei der Polizei der kritische Bürger hätte zu Wort melden müssen, gerade jetzt sind sie nur noch Polizisten. Das hat uns diesen Bürokratieschub beschert. Es ist ärgerlich.
 
2. Willkür von vorne.

Bei Gelegenheit wird auf die spezielle Lage der Polizei im Gesamtsystem zu reden sein. Aber hier wird der Fall Polizei aus der Sicht der Gebüssten, sprich der Individuuen, verhandelt.

Beim zu schildernden Fall handelt es sich um ein Parkierproblem.

In Art. 37 des Strassenverkehrsgesetzes, kurz SVG (SR 741.01) heisst es in Absatz 2,  parkiert werden dürfe nicht, wenn man damit den Verkehr behindere oder gefährden könne. Mehr sagt das SVG nicht zum Parkieren. Insbesondere wird nirgends verboten, ausserhalb von signalisierten Parkfeldern zu parkieren. Im Übrigen interessiert deshalb noch die Verkehrsregelverordnung (kurz VRV), in der sich der Parkierartikel 19 findet, sowie die konkrete Signalisierung.

Ich stehe mit meinem Taxi unmittelbar hinter einer Halteverbotstafel mit Pfeil nach unten (Signal 5.06. Endetafel). Das Auto steht also nicht im Halteverbot. Das Auto steht auch nicht auf einem Trottoir, und es steht nicht auf der Strasse. Der Strassenverkehr wird nicht behindert und das Trottoir  ist in voller Breite unbeeinträchtigt. Fussgängerstreifen gibt es  beidseitig erst in etwas 50 Meter Entferngung. Das Auto steht teils vor der Ausfahrt einer Liegenschaft, aber es beeinträchtigt die Ein- und Ausfahrt nicht. Das reicht für unseren Fall: Das Auto steht dort legal.

Ein Polizist will mich büssen. Die Nachfrage nach einer Begründung bleibt unbeantwortet. Merke: Polizisten wollen büssen können ohne Begründung. Daraus ergibt sich, dass den Polizisten die gesetzliche Lage egal ist. Zu büssen ist, was dem Polizisten in der Nase sticht.

Polizisten fühlen sich zu Alleinherrschern berufen, werden aber vom demokratischen System daran gehindert. Es bricht sich Bahn in solchen Fehlleistungen.

3. Fazit

Die zwei Texte zeigen: Die Polizei fühlt sich frei, eidgenössische Regeln umzusetzen oder nicht und sie fühlt sich frei, zu büssen, wann es ihr einfällt. Es zeigt sich ein Grössenwahnsinn. Das Gewaltmonopol, Grundlage jeden Rechtsstaates, steigt ihnen in den Kopf. Vielleicht ist das nicht zu verhindern, aber es irritiert trotzdem.

Diese Lage könnte auch beitragen einerseits zum Unbehagen der Leute im Verhältnis zur Polizei und anderseits zum notorisch wiederkehrenden Malaise innerhalb der Polizei.

Leider steht kein einfacher Behelf zu Verfügung. Es lässt sich nicht sagen, es sei ein Systemfehler und dann müsste man halt das System ändern. Das vorliegende System beschlägt die politische Gesamtorganisation auf hoher Ebene, aus der die Polizei nicht herausgebrochen werden kann. Jeder Staat ist auf Polizei angewiesen. Immerhin kann gefragt werden, ob es diese Polizei sein muss oder ob es Alternativen dazu gibt. Wir kommen darauf zurück.

Stellt sich noch die Frage, ob die schlechten Auswirkungen auf die Gebüssten, sprich die Individuuen, eingedämmt werden könnten. Auch da sehe ich schwarz. Hat jemand eine Idee?

Es gibt nur eine schwache, aber sinnvolle Massnahme: Die Polizei eher abzubauen als aufzubauen und in diesem Sinne abzustimmen, wenn es dazu Gelegenheit gibt.

Wenn die Polizei von Überbelastung spricht, dann braucht man ihr nicht zu glauben: Schon in dem kleinen Ausschnitt, den wir hier betrachten, haben wir zwei Möglichkeiten zur Entlastung entdeckt: Keine Bussen schreiben, wo keine fällig sind und Tachoscheibenüberbrüfung im Büro.

Diese Polizei oder eine andere

Lässt sich eine Gesellschaft ohne Polizei organisieren? Zu wissen scheint man das nicht, aber es gibt Indizien dafür, dass vieles machbar und wünschbar wäre

In einer europäischen Stadt, vielleicht in Holland, hat ein Bürgermeister alle Strassensignale abgebaut. Wenn es keine Signale gibt, gegen die man verstossen kann, dann braucht es niemanden, der Verstösse überwacht und sanktioniert. Gut, es sind nur Signale. Daneben herrschen natürlich abstrakte Regeln. Es funktioniert seit einigen Jahren gut an diesem Ort. Das ist ein Indiz dafür, dass viele Signale und Regeln abgeschafft werden könnten, ohne das ein gesellschaftlicher, volkswirtschaftlicher oder mentaler Schaden entstehen würde.

Aber es ist ein schwaches Indiz und ich kenne keine anderen. Immerhin reichte es für einen Abbau von Regeln und Signalen. Für die Abschaffung der Polizei reicht es nicht.

Es stellt sich also die Frage, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Polizei durch etwas zu ersetzen, dass den Grössenwahn und das überschiessende Herrschenwollen der Polizei nicht einschlösse, wenn wir sie schon nicht abschaffen können.

Hier hilft uns John Burnheim, ein australischer Prof, weiter: Über  Demokratie; Alternativen zum Parlamentarismus, ISBN 3803121426. Anders als Burnheim, der eine politische Gesamtform vorschlägt, gälte es vorliegend nur, mit Burnheims Prinzipen eine Lösung für die Polizei zu finden. Der wichtigste Aspekt bei Burnheim ist die Rotation, resp. die Amtszeitbeschränkung. Das können wir für diese Frage gut gebrauchen, denn das überschiessende Herrschenwollen könnte zwar noch immer vorkommen, aber es fände im Einzelfall wie in allen andern Fällen ein Ende nach wenigen Jahren. Ein weiteres Prinzip bei Burnheim ist die Freiwilligkeit. Zur Polizeifunktion und in die Polizeigruppe melden sich also nur Freiwillige. Damit hätten wir dem Grössenwahn weitgehend vorgebeugt und träte er dennoch im Einzelfall auf, dann bliebe der Unbotmässige wenigstens nicht ein Lebenlang im Amt.

Was kann dagegen eingewendet werden? Als erstes wird gesagt werden, es werde an Professionalität fehlen. 90% der Polizeiarbeit verlangt keine besonderen Fähigkeiten einerseits, anderseits kann etwas in Kauf genommen werden, wenn dadurch etwas Entscheidendes gewonnen wird. Das aber ist der Fall mit der Grössenwahnelimination. Ausserdem mindern viele Kantone und Städte ihre Anforderungen an Polizeikandidaten, weil sie sonst die Sollbstände nicht füllen können. Die Qualität wird also auch bei der herkömmlichen Polizei noch weiter sinken, als sie es schon ist, die Professionalität wird zur blossen Behauptung verkommen. Weiter wird eingewendet, die Lage würde sich ins Negative verschärfen, wenn es an herkömmlicher Polizeiarbeit fehle. Wenn die bisher bekannte Polizei verschwände, dann regten sich bisher ungekannte Selbstregulierungskräfte, wie im einleitenden Beispiel mit dem Abbau der Signale ansatzweise gezeigt werden konnte. Gerade in der Schweiz, die mit dem  direktdemokratischen System einen Menschentypus geschaffen hat, der über seine eigene Nase hinauszuschauen gewohnt und geübt ist, darf von dieser Selbstregulierung viel erwartet werden, ohne das sie überborden würde, denn dafür ist die Diskussionsfähigkeit und das Konsensbemühen zu gross.

Wir enden mit einem anderen Vorteil der Burnheimschen Prinzipien: Wir hätten eine Bürgerpolizei! Dieser fiele es nie ein, die Leute so fies zu behandeln, wie das die Polizei tut. Dass sie das tut, habe ich selber erlebt: Die Beschuldigung wird nicht mitgeteilt, die Beweise werden vorenthalten, es wird nur Belastendes gesammelt, ein Schutz für den Beschuldigten fehlt komplett! An Fairness fehlt es in der Schweiz oft, weil es ein angelsächsisches Prinzip ist, aber bei der Polizei fehlt jede kleinste Idee davon. Wir sollen Freunde in ihnen sehen, sie aber sehen in uns ihre Feinde. So geht es nicht: Es fehlt an der Reziprozität. An deren Stelle drückt das Herrschaftsgebaren der Polizei durch. So eine Einrichtung darf jederzeit verschwinden! Sie ist zutiefst unschweizersich.

Die Burnheimschen Prinzipen werfen natürlich viele Fragen auf. Wir können hier nicht darauf eingehen. Wer mehr wissen will, beschafft sich das Buch. Die Angaben dazu sind weiter oben angegeben.

Dass sich einer der höchsten Polizeier, der Bundesanwalt,  im Fall Hollenweger ein weiteres Mal maximal blamiert hat, verdeutlicht nur, was von diesen Einrichtungen zu erwarten ist: Leute fertig machen ohne jeden Beweis! Es ist ein Skandal. Es ist nicht damit getan, dass dieser Bundesanwalt geht, die Institution hat sich disqualifiziert. Sie wirken negativ, von oben bis unten, vom Bundesanwalt bis zum gemeinen Stadtpolizisten.

(In der NZZ vom 3.5.11 wird nach einer starken Persönlichkeit an der Spitze der Bundesanwaltschaft gerufen. Zuweilen ist die NZZ naiv. Wenn es in einer Instituition auf die Persönlichkeit an der Spitze ankommt, dann ist institutionell etwas falsch, schlechtes Engineering. Die richtige Frage im vorliegenden Fall ist, ob es auch ohne diesen Laden gehen kann.)

Wenn ich wieder einmal von einer Polizeibeschuldigung getroffen werde, dann werde ich ihnen alle Steine in den Weg legen, die ich finden kann, denn sie sind nicht unsere Freunde, die sie gern wären, sie sind unsere Feinde, unser fiesen, unterdurchschnittlich intelligenten und darum gefährlichen Feinde, die nur danach trachten, uns ein Bein zu stellen. Was für eine Aufgabe!

Wie schön haben wir Taxifahrerinnen und Taxifahrer es dagegen: Wir werden bestellt, wir erbringen eine erwünschte Dienstleistung und wir hinterlassen zufriedene Kunden. Das ist eine schöne Aufgabe und grenzt sich maximal ab gegen die defätistische, hinterhältige und auf Schädigung erpichte Arbeit der Polizei. 

Stadttaxi und Regulation

In regulatorischer Hinsicht werden keine Taxis so eng begleitet von den Regulatoren wie die Stadttaxis. Alle drei Staatsebenen beglücken uns mit verunglückten Gesetzestexten. Zum Strassenverkehrrecht kommen die Arbeitszeitreglen, zu den Arbeitszeitregeln des Bundes kommen lokale Einführungstexte. Zu den Texten kommen Blechpolizisten und technische Kreuzungsüberwachungen in einer Dichte, die auf dem Lande fast komplett fehlt. Gedoppelt sind auch die Polizeien.

Ein Vollzugsgefälle existiert schon von der Innenstadt zu den Aussenquartieren. Deshalb läuft es nicht schlechter in den Quartieren. Hier sehen wir einen weiteren Aspekt, wo sich die Polizei Arbeit sparen könnte. Was ist schon gewonnen, wenn man in der Innenstadt Taxis von legalen Abstellplätzen verscheucht? (siehe oben "von vorne")

Das Vollzugsgefälle zwischen Stadt und Land, sagen die Juristen, führe nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Mag sein, aber das heisst nicht, das es das Vollzugsgefälle nicht gibt. Die Politik und die Polizei leugenen das Vollzugsgefälle, weil in diesen Bereichen ohne Fiktionen nichts ginge.

Fiktionen führen in der Businesswelt zu Konkurs, beim Staat sind sie Geschäftsgrundlage.

Wer immer Einblick hat in ein regulatorisches Feld, wird die gleiche Erfahrung machen. Wahrscheinlich variert nur die Dichtigkeit des Netzes. Am dichtesten ist es natürlich, wenn viele Ebenen übereinanderliegen. In dieser Hinsicht sind die Taxis schwer zu schlagen. Kennen sie noch schlimmere Beispiele?

Das bedeutet auch, dass wir immer mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das Gefängnis kann auch in der Form eines Führerausweisentzuges auftreten.

Wie sagt H.D.Thoreau in der Mitte des 19. Jahrhunderts: "Ich hatte meiner Lebtag mit niemanden Probleme, ausser mit Vertretern des Staates." (Aus dem Gedächtnis zitiert) Uns soll es nicht besser gehen!

 

Sozialversicherungen eines Einzelunternehmers

Die zweite Säule ist Einzelunternehmern nicht zugänglich. Es gibt zwar die Auffangeinrichtung des Bundes, aber die Leistungen sind kläglich.

Unglücklich bin ich darüber nicht mehr. In der zweiten Säule wird vieles zwangsversichert, auf das Viele verzichten könnten und ich gut verzichten kann. Dazu kommt, dass im Bereich der 2. Säule viel Schindluder getrieben wird, ausnahmslos zulasten der Versicherten. Wenn dann die Börse einmal schwächelt, dann geht seitens der Pensionskassen ein Zeter und Mordio los. Die kleptokratischen Chefs sehen ihr plüsches Reichenleben gefährdet und sie fürchten, dass die Unsummen, die sie ihren Spezis ausschütten, in Gefahr geraten.(Gegen den, der Chef einer PK wird, sollte die Staatsanwaltschaft automatisch ein Verfahren eröffnen.)

Reine Bundesbetriebe wie die Auffangeinrichtung sind nicht konkurrenzfähig. Zwangssparsysteme mit überrissenen Pflichten nur für die Versicherten - und keiner Wahlfreiheit der Versicherten - sind es auch nicht.

Das sind systematische Mängel. Besser wird es nur, wenn das System geändert wird. Die offensichtliche Massnahme ist die Wahlfreiheit der Versicherten. Sie sollte sich auch auf Leistungen beziehen, denn die Zwangssolidarität sollte beschränkt werden auf das Kerngeschäft, die Altersrenten. Die Versicherten wählten die PK, die die besten Renten ausschütten kann. Die teuren Spezis und die kleptokratischen Chefs verschwänden von selber, denn keine Firma, die im Wettbewerb steht, hält sich unproduktive und/oder überteure Chefs und Spezis. (Die Bankenbonis und die Bankencheflöhne beweisen nicht das Gegenteil.)

Störend ist immerhin, dass die Pensionskassen nicht allen eine Lösung anzubieten gezwungen sind. Dazu kommt, dass sich für Gutverdienende wie z.B. selbständige Aerzte, durchaus Lösungen finden.

Man sieht auch hier, dass es allen Ecken und Enden hapert. Der Staat ist ein rumpliges Projekt.

Nachtrag vom 28.10.11.

Rudolf Strahm hat in der NZZ Nr.26 vom 02. 02.2011 gerechnet, dass  3.545 Mio. Versicherte jedes Jahr 770 Franken an Verwaltungsgebühren bezahlen, das ergibt 2.732 Miliarden Franken. Und jetzt aufpassen: Dieser Betrag entspricht locker dem Vierfachen dessen, was den Pensionskassen angeblich fehlt (600 Mio) und womit sie die Senkung des Umwandlungssatzes begründet haben. Hat man da noch Töne! Nur gut, dass die Stimmbürger dieses Ansinnen abgewiesen haben. Man wir jetzt sagen können, sie sollen vor ihrer einen Türe wischen, sprich, die überhöhten Verwaltungskosten um einen Viertel senken. Es würde wieder aufgehen.

Strahm wunderte sich darüber, "dass sich die Arbeitgeber und die KMUs diese Sickerquelle  bei den zwangsersparten Pensionskassengeldern so lange gefallen lassen, nachdem viele von ihnen zu Nachzahlungen oder Nullverzinsungen...verpflichet worden sind." Mann könnte zufügen: Und die ebenfalls zwangsverpflichteten Arbeitnehmer. Die 3.545 Mio. PK-Versicherten sind die Mehrheit aller mehr als alle faktisch Abstimmenden. Sie brächten eine sinnvolle Volksinitiative locker über die Bühne.

Mögliche Themen:

1. Freie PK-Wahl für die Versicherten und freie Wahl der versicherten Leistungen mit Ausnahme der Altersrente.

2. Schärfere, staatliche Überwachung der PKs durch die Kantone und Mitwirkungspflicht der PKs, Strafen bei Verletzung dieser Pflicht.

3. Festlegung der zulässigen Verwaltungskosten in einer Verhältniszahl z.B. zur Zahl der Versicherten.

4. Aufnahmepflicht für Selbständige zu den gleichen Konditionen wie die Angestellten. (Sie zahlen eh doppelt, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)

5. Faire Festlegung des Umwandlungssatzes in einem paritätischen Gremium. Festlegung der Kriterien in einer Bundesverordnung. Schiedsverfahren mit internationaler Beteiligung.

Von den Parteien passten die Themen zu einer liberalen Partei, die uns fehlt. Der FDP kann es gefallen, weil auch die Arbeitgeber entlastet werden (die KMUs) und weil die Selbständigen eine Lösung fänden.  Aber auch die SP könnte sich engagieren, denn es geht zahlenmässig vor allem um die Angestellten. Selbst der CVP könnte es gefallen, weil es die Familien entlastete und weil es christlich sein dürfte, den unverschämten Abzockern in den Pensionskassen das Handwerk zu legen. Nur zur SVP passt es nicht, weil auch die auslandstämmigen Angestellten und Selbständigen profitieren würden und weil es sonst nicht ihr Thema ist, weil sie nur eines hat.

Zeitpunkt der Lancierung: Abwarten, bis die Pensionskassen wieder etwas Unverschämtes wollen oder bis wieder ein PK-Mangager vor Gericht landet - das kommt schnell wieder.  (Mobilisierungsaspekt).

 

Schizophrene Politik

In der Stadt Zürich ist die Zahl der Taxis nicht begrenzt, aber die Stadt schreibt den Preis vor.

Als Taxikreise die Begrenzung der Zahl forderten, gab der Stadtrat zur Antwort, die verfassungsmässige Handelsfreiheit verbiete eine Begrenzung der Zahl.

Aber die politsche Fixierung des Preises, das ist dann trotz Handels- und Gewerbefreiheit offenbar möglich!

Preisabsprachen gelten im Konkurrenzrecht neben der Gebietsaufteilung als das grösste Gift. Davon weiss der Stadtrat nichts, weshalb er so schizophren geantwortet hat.

Es gibt zwei offenbare Lösung, um zu einer rechtlich logischen, konsistenten Lösung zu gelangen. Man hält beides für zulässig oder für unzulässig. Um die Lösung so oder anders umzusetzen, müssten entweder auch die Preise freigegeben werden, oder die Zahlenbegrenzung müsste für zulässig  betrachtet werden.

Ein rein argumentative Pseudolösung bestünde darin, für die Preisfixierung und die Zahlenbegrenzung nachvollziehbare, aber verschiedene Begründungen zu liefern.

Eine rein argumentive Lösung bestünde darin, für beide  Freigaben oder Begrenzungen gleich zu argumentieren, z.B. politisch. Es ist politisch sinnvoll, freizugeben oder zu begrenzen. Aber die selektive Anwendung der Handels- und Gewerbefreiheit ist zu durchsichtig blöd.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, für wie dumm die Politik uns, ihre Adressaten, eigentlich hält. Das Fürdummhalten fällt auf die Politik zurück: Sie selber erscheint als dumm. Wahrscheinlich ist sie es auch.

Auch die Fragesteller nahmen diesen Stuss aus offiziellem Mund entgegen, als wäre es das Orakel von Delphi. Anders gesagt wurde eine angemessene Antwort, die Blödsinn Blödsinn nennt, unterlassen. So stärkt man den Staat, der täglich mit Unsinn um sich wirft und man belässt ihn im Glauben, die Frager seien nicht die Hellsten.

Nachtrag vom 04.06.2011

Das Bundesgericht hat den hier beschriebenen Konflikt so gelöst, dass es neben der Anzahl Taxis jetzt auch den Preis freigegeben hat, jedenfalls hat es den Fixpreises abgelehnt. Die Stadt Zürich hat ihren hirnrissigen Standpunkt durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht getragen. Ja, sind die noch bei Trost? Und was für ein Aufwand und für ein so kleines Thema! Schneller klüger werden wäre billiger.

Die NZZ unkt heute im Titel zum einschlägigen Artikel von einem bevorstehenden Preiskampf. Dumpf, ganz dumpf ist das! In Bern und St.Gallen sind die Preise längst ganz frei. Das könnte man wissen. Gesunken sind die Preise deshalb nicht.

In Zürich wird der Markt von zwei Zentralen beherrscht. Der Preis wird sowenig sinken wie die Benzinpreise. Der Grund ist derselbe: Ein Oligopol, ein paar wenige bestimmen. Wen einzelne, freie Fahrer den Preis senken, dann bedeuted das kaum etwas in Anbetracht der zwei grossen Zentralen.

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Man könnte mir diesen Ton zum Vorwurf machen mit der Begründung, wir lebten in einer Demokratie. Es ist schön und gut, dass wir mit den Volksrechten zum Rechten schauen können.

Aber unter der Ebene, wo die Demokratie hinreicht, bleibt für den Staat manigfacher Freiraum, Ermessen, Handlungsfreiheit. Dort geschehen diese Untaten und diese Blöd- und Dummheiten, im Unterholz der demokratischen Strukturen, im Bereich der Umsetzung, der Verodnungen, der Polizei. Auch die Gesetzgebung können wir kaum beeinflussen. 

Dieses Unterholz ist dummerweise genau die Ebene, wo wir Unterworfenen gegängelt, belogen, manipuliert, gebüsst und anderweitig abgezockt werden (Krankenkassenprämien, Pensionskassen z.B.) 

Es ist die Front des Staates gegen den Bürger und die Konfliktlinie, wo der Bürger nichts davon wissen will und nichts davon spürt, dass er der Souverän sei. Und es begründet den Zweifel, ob der Staat uns  benötigt oder nur nötigt.

An dieser Konfliktlinie stellt sich die Frage, ob es keine besseren Lösungen gibt, etwas, das diese Konfliktlinie entschärft und das Zusammenleben von Bürger und Staat entkrampft. Ich kenne nur Burnheim, den ich schon oben eingeführt habe.

Abstrakt gesagt müsste der Staat mehr von unten gebaut werden. Die direkte Demokratie und der Föderalismus erschienen als grobe Form, die Ausgleichsmechanismen wären viel feiner, differenzierter, reaktiver, flexibler. Für diesen Anfang ergäben sich viele weitere Schritte zwanglos und von Burnheim kann einiges gebraucht werden. Wer unternimmt es, hier weiterzudenken?

 

Die notwendigste Einsicht

1. Das Phänomen

Mitten in Lissabon, ein paar Meter vom Hauptplatz entfernt, mit Sicht auf den Tejo, steht ein altes, schmales, mehrstöckige Altstadthaus. Es ist leer und unbenutzbar. Alle Fenster und Türen sind weg.  An einer mehrspurigen Stadtstrasse ist  in einem grossen Mietshaus nur noch eine Wohnung besetzt.  Alle anderen Wohnungen sind schon nicht mehr benutzbar.

2.  Die Frage

Warum gibt es dasselbe Phänomen in Zürich nicht. Warum ist die Altstadt bewohnt? Warum sind die alten Mietshäuser an der Überlandstrasse in einem guten Zustand. Was macht den Unterschied?

3. Die Antwort

3.1. Übertriebener Mieterschutz

Seit 1910 hat Portugal eine strikte Mietkontrolle kombiniert mit einem starken Mieterschutz. Das gibt es hier nicht. Das ist der Unterschied

3.2. Schutznormen schaden den Geschützen.

Im Falle Portugal ist Produktion von Wohnungen über Jahrzehnte zu Folge von Mietpreiskontrollen und Mieterschutz klein geblieben und alte Bausubstanz erhielt keine Pflege. So fehlt es bald an Wohnungen.

3.3.  Schwer veränderbar

Selbst offensichtliche Negativfolgen, wie in Portugals Wohnungsmarkt, haben keine Änderung der Regeln zur Folge. Schutznormen sind schwer, manchmal nicht abzubauen, selbst falls es den politischen Willen dazu gibt.

Im Falle des Arbeitsrechts sind die Schäden lange nicht so manifest, aber plötzlich fehlen die Jobs, die Unternehmen.  Zuerst erscheint die Jugendarbeitslosigkeit. Italien ist ein sprechendes Beispiel, aber auch Frankreichs Nöte hängen mit Arbeitsregulationen zusammen.

4. Wie vermeiden

Es ist offensichtlich, dass die Unterstützung der einzelnen Bedürftigen die bessere Lösung ist als Regeln für alle. Wer also keine Wohnung findet, die er bezahlen kann, der soll unterstützt werden. Wer keinen Job mehr findet ebenfalls. So ist es in der Schweiz meistens gelöst.

Man könnte einwenden, das sei ein Fall von Profit für die Privaten und den Schaden für die öffentliche Hand. Das trifft einerseits zu, aber es ist anderseits ist zu kurz gedacht. Wenn der Arbeitsmarkt  in einem guten Zustand ist, wenn 80% der Leute wie in der Schweiz arbeiten, dann bleibt die Zahl der zu Unterstützenden klein, während andernfalls die Zahl der zu Unterstützenden hoch zu liegen kommt. Es folgen die Steuern und ein Vicious Circle begleitet die Gesellschaft abwärts.

5. Fehler in der Schweiz: Hundeverordnung

5.1. Inhalt

Auch die Schweiz hat markante Fehler gemacht. Der grösste polithandwerkliche Fehler ist die Hundeverordnung. Typisch daran sind die Regeln für alle statt die Unterstützung der Bedürftigen. Wenn ein Hundehalter mit seinem Wauwau nicht zu Rande kommt, dann wird das auffällig. Der soll in Schule gezwungen werden, aber nicht  alle. Das wäre die weniger invasive und darum die bessere Regel.

5.2. Schaden

Wo ist bei diesem Beispiel der Schaden?  Schaden 1 ist der finanzielle Schaden bei den Hundehaltern, Schaden 2 ist der Nutzen für die Hundetrainer, weil jede Änderung zu einem Aufschrei der Hundetrainer führen wird, so dass es nur schwer zu verändern ist. Im Falle von Art. 18 des italienischen Kündigungsrechtes werden veränderungswillige Politiker umgebracht. Schaden 3 ist das politische Fehlbeispiel.

5.3. Einordnung

In gesamtgesellschaftlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht ist die Hundeverordnung von untergeordnetem Gewicht. Das liberale Arbeitsrecht ist das wichtigste, das liberale Mietrecht folgt.

Das politische Fehlbeispiel muss ein Einzelfall bleiben, denn die Schweiz ist auch in vielen kleinen Dingen liberal, z.B. in den Bewilligungen für Restaurants oder im Taxibereich, wo Zahlung nach Umsatz z.B. erlaubt ist, während es in Deutschland verboten ist.

Die Schweiz hat keine Restriktionen im handwerklichen Bereich, anders als Deutschland und Österreich. Jeder kann hier selbständig werden mit was er will. Die Ausnahmen liegen vor allem im Gesundheitsbereich, wie überall.  

Eine Bestätigung

Ich glaube, dass die direkte Demokratie mentale Auswirkungen hat und auch das Zusammenleben und den Umgang untereinander mitbestimmt.

Aus einem Hotel hole ich einen nicht mehr ganz jungen Mann ab. Nach der Zielangabe, ein Ableger der Universität, finde ich leicht heraus, dass es ein Professor ist, der dort eine Vorlesung hält. Sein Fachgebiet: Organisationsformen und die psychischen Auswirkungen derselben, eine betriebswirtschaftliche Schnittstelle.

Ich will von ihm wissen, ob fast 170 Jahre direkte Demokratie mentalitätsbestimmend sein könne. „Aber sicher!“ sagt er dazu, „es wäre auch in weit kürzerer Zeit folgenreich geworden. Schlechte Organisationsformen und Prozesse beim Staat und in der Privatwirtschaft machen Leute in wenigen Monaten krank und gute Formen führen zu Wohlbefinden, Effizienz und Profitabilität. Dasselbe gilt auch auch für politische Systeme. Wer mehr mitbestimmen kann kümmert sich mehr und er fühlt sich besser. Das geht alles schnell. Gerade das hat unsere Forschung bewiesen.“

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